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Nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Staatsforsten: „Naturschutz im Steigerwald wird groß geschrieben“

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Nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Ablehnung von
Anträgen des Bund Naturschutz und des Landesbund für Vogelschutz bezüglich eines
Schutzgebietes „Geschützter Landschaftsbestandteil“ im Steigerwald erklären die
Bayerischen Staatsforsten: Niemand braucht Sorge haben, dass der Naturschutz im Steigerwald jetzt zu kurz kommen
würde. Im Gegenteil: „Die Bayerischen Staatsforsten als Verantwortliche für die
Staatswaldflächen stehen dafür ein, dass der Naturschutz im Steigerwald auch künftig
groß geschrieben wird“, erklärt Ulrich Mergner, der für den Steigerwald zuständige
Forstbetriebsleiter von Ebrach.

Da die Staatsforsten zur vorbildlichen Waldpflege und –
bewirtschaftung verpflichtet sind, gehört ein wirksamer Waldnaturschutz zu den
wesentlichen Aufgaben der Staatsforsten. Mergner betont, dass gerade unter seiner
Verantwortung der Naturschutz im Steigerwald in vorbildlicher Weise ausgebaut wurde.
Dazu gehören zusätzliche Naturwaldreservate, Biotopbäume, Methusalembäume und ein
Totholzkonzept. Mergner: „Und wir gehen jetzt noch einen Schritt weiter. In dem vor
Gericht umstrittenen Waldstück werden wir sogenannte Trittsteine einrichten, in denen
sich die Natur ohne Eingriff von außen natürlich entwickeln kann. Diese Trittsteine werden
wir zu einem Netzwerk für die Waldarten verbinden.“

 


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